Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für Jahresabschlüsse zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ausgesetzt
Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für Jahresabschlüsse zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ausgesetzt, wenn diese vor dem 02. April 2024 offengelegt werden.