Neues OSS-Verfahren ab 01.07.2021

Ab dem 01.07.2021 kann das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) angewendet werden

Ab dem 01.07.2021 kann das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) angewendet werden. Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt ausschließlich über die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern, nachdem dort eine entsprechende Registrierung erfolgt ist.

Liegt der Mandant über der Lieferschwelle von 10.000,00 Euro, so muss der im Bestimmungsland gültige Steuersatz angewendet werden.
Hierfür stand bereits das Konto 8696 „Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. Lieferungen“ zur Verfügung. Wird dieses Konto gebucht, so ist die Eingabe des ausländischen Steuersatzes im Erfassungsfeld „USt %“ erforderlich. Die Verbuchung der Steuer auf das Konto 1767 „Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpfl. Lieferungen“ erfolgt automatisch.
Zur besseren Übersichtlichkeit und Organisation des OSS-Verfahren empfehlen wir, für jedes Bestimmungsland und/ oder Steuersatz ein separates Konto zu nutzen. Dafür haben wir zusätzlich die Konten 8320 bis 8329 im Kontenrahmen 13 angelegt. Werden weitere Konten benötigt, so können diese z.B. im Bereich 80XX mit dem Kontotyp 989 individuell angelegt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Systemberatung unter 0681 / 8808 369 oder per E-Mail an edrewe-support@eurodata.de .

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