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Berichtigung der Dauerfristverlängerung wegen Corona-Krise

Berichtigung der Dauerfristverlängerung wegen Corona-Krise

Durch die Corona-Krise ist es krisenbetroffenen Unternehmen in einzelnen Bundesländern möglich, auf Antrag eine vollständige Erstattung der bereits geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu erhalten.

Dazu muss die Zeile 22 des Formulars (Berichtigte Anmeldung Kennziffer 10) mit einer 1 übermittelt werden.
Die 1 wird in edrewe automatisch gesetzt, sobald die bereits übermittelte Dauerfristverlängerung berichtigt wird.

Außerdem fordert die Finanzverwaltung die Kennziffer 38 mit dem Wert 0,00 zu übermitteln.

Gehen Sie hierzu per Doppelklick auf die Zeile "Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zuzüglich der angerechneten Sondervorauszahlung". Anschließend erfassen Sie bitte in dem sich öffnenden Fenster den Wert 0,00 und bestätigen Sie dies über den Button "OK".

Nun wird die Kennziffer 38 mit dem Wert 0,00 gefüllt. Sie können im Anschluss wie gewohnt die Dauerfristverlängerung an die Finanzverwaltung versenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Systemberatung per E-Mail an edrewe-support@eurodata.de.