Bundestag verabschiedet BilMoG
Nach einigen Verzögerungen (siehe Artikel Das Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG verzögert sich) hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) verabschiedet. Das Gesetz ist die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Ziel des Gesetzes ist die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie die Modernisierung des HGB-Bilanzrechts für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Wesentliche Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes:
- Befreiung der Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, von der Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht
- Anhebung der Größenklassen nach § 267 HGB für Kapitalgesellschaften
- Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses, z.B. durch die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände und die Aufhebung nicht zeitgemäßer Bilanzierungswahlrechte.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt auch weiterhin die Grundlage für die Gewinnausschüttung und die steuerliche Gewinnermittlung, d.h. die Aufstellung einer Einheitsbilanz ist auch weiterhin möglich.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwenden, freiwillig können die Regelungen bereits im Jahresabschluss 2009 angewendet werden.