Das neue Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG genannt – plant die Bundesregierung die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Vorrangiges Ziel des BilMoG ist die Schaffung einer gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative zur IFRS-Rechnungslegung. Das BilMoG soll ab dem Jahr 2009 in Kraft treten.
Eine der wichtigsten Änderungen des derzeitigen Gesetzesentwurfes ist die in § 241a HGB-E festgelegte größenabhängige Befreiung der Einzelkaufleute von der bestehenden Buchführungspflicht, wodurch die Bindung der Buchführungspflicht an die Kaufmannseigenschaft teilweise aufgegeben wird.
Des Weiteren werden die Schwellenwerte für die Größenklassen nach § 267 HGB um etwa 20 % angehoben, so dass künftig mehr Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen können.
Eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsvorschriften wird erreicht
- durch die Abschaffung zahlreicher Wahlrechte, wie z.B. des Wahlrechtes zur Vornahme von Abschreibungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sowie
- durch die Anpassung zahlreicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften, wie z.B. die Beschränkung der Wahlrechte bei der Bewertung der Herstellungskosten.
Zu diesem Zweck wird auch der im Einkommensteuerrecht verankerte Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben.