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Degressive Abschreibung ab 1.1.2009 wieder zulässig

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Aufgrund der Finanzkrise hat die Bundesregierung am 5. November 2008 das Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Dezember 2008 zugestimmt. Unter anderem sollen durch neue Abschreibungsmöglichkeiten Investitionen angeregt werden.

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt werden, wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Die Abschreibung beträgt 25 % und darf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung nicht übersteigen. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet.
  • Die für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden wie folgt angehoben: bei Bilanzierenden auf 335.000 EUR (bisher 235.000 EUR), bei Land- und Forstwirten auf 175.000 EUR (bisher 125.000 EUR ) und bei Einnahmen-Überschussrechnern auf 200.000 EUR (bisher 100.000 EUR).  Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet.

Kleinere und mittlere Unternehmen können somit zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 20 % in Anspruch nehmen.