Pilotbetrieb zur E-Bilanz mit Taxonomie 5.2 startet
Sowohl Erstellung als auch Übermittlung der E-Bilanz möglich
Bilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt übertragen müssen, können dies in edrewe nun auf der Basis der XBRL-Taxonomie 5.2 tun.
Diese Taxonomie Version 5.2 hat den großen Vorteil, dass sowohl alle steuerlichen als auch handelsrechtlichen Besonderheiten in einer Datenstruktur berücksichtigt werden. Sie bildet einen neuen Meilenstein hinsichtlich der technischen und fachlichen Systemstabilität in der Datenübermittlung.
- Start des Pilotbetriebs inklusive elektronischer Übermittlung
Mit der Wartung am 22. Mai 2014 werden rund 30 Kanzleien für den erweiterten Pilotbetrieb E-Bilanz freigeschaltet. Dies bedeutet, dass von diesen Pilotkanzleien alle E-Bilanzen auf der Basis der Taxonomie 5.2 sowohl erstellt als auch an die Finanzverwaltung übermittelt werden können
- Einschränkungen während des erweiterten Pilotbetriebs
Während des Pilotbetriebs bestehen folgende beiden Einschränkungen:
(1) E-Bilanzen für Kommanditgesellschaften können noch nicht erstellt und übermittelt werden. Die Taxonomie 5.2 sieht hier eine Erweiterung der Eigenkapitalgliederung vor, die in edrewe noch umgesetzt werden muss.
(2) Die Entwicklung der eurodata arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Ergänzungstaxonomie für die Pflegeeinrichtungen (Kontenrahmen 40). Für die Freischaltung zum erweiterten Pilotbetrieb eignen sich daher nur Berater-Nummern, in denen keine Pflegemandate geführt werden, für die in den kommenden Wochen ein Abschluss erstellt werden muss. - Dauer des erweiterten Pilotbetriebs
Der erweiterte Pilotbetrieb E-Bilanz wird voraussichtlich bis Ende Juni durchgeführt. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich bitte formlos mit Ihrer Berater-Nr. über die E-Mail-Adresse rewe-hotline@eurodata.de an.
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Hinweis:
Der große Vorteil für Sie als Anwender von edrewe besteht darin, dass Sie im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz keinerlei Zuordnungen von (z.B. selbst erstellten) Konten zu Übermittlungsposten vornehmen müssen. Der durch die E-Bilanz bedingte Zusatzaufwand wird dadurch erheblich reduziert.Zum Leitfaden für die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz