Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Bilanz veröffentlicht

Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Bilanz veröffentlicht

Derzeit keine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes geplant

Der Vorentwurf des insgesamt mehr als 300-seitigen BMF-Schreibens, in dem der Umfang der Mindestpositionen der E-Bilanz fachlich festgelegt wird, wurde am 31. August 2010 veröffentlicht und befindet sich in der Phase der Verbandsanhörung.

Nach derzeitigem Stand des BMF-Schreibens gilt für die Buchhaltungs- und Jahres­ab­schluss­praxis folgendes:

1.      Das Verfahren wird – anders als von vielen erwartet – NICHT um ein Jahr verschoben. Die Erleichterungen zur erstmaligen Anwendung sind praktisch unbedeutend.

2.      Unabhängig von der Rechtsform sind künftig für Abschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2011 als Mindestgliederung mehr als 350 Bilanz- und GuV-Positionen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

3.      Es gibt KEINE größenabhängigen Erleichterungen.

4.      Alle Kontenrahmen bzw. mandantenspezifischen Kontenpläne müssen bereits ab 2011 auf die erweiterten Gliederungsvorschriften abgestimmt werden.

5.      Das Buchungsverhalten muss bereits im laufenden Wirtschaftsjahr 2011 auf die Anforderungen der E-Bilanz abgestimmt werden, will man erheblichen Mehraufwand durch Umgliederungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses vermeiden.

6.      4/3-Rechner sind von dem XBRL-Verfahren der E-Bilanz nicht unmittelbar betroffen. Allerdings muss das EÜR-Formular ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ebenfalls elektronisch übermittelt werden.

 

Zwar kann sich im Rahmen der Verbandsanhörung noch einiges ändern, dennoch bereitet sich die eurodata schon seit Wochen mit hoher Priorität auf einen möglichen Start der E-Bilanz zum 1.1.2011 vor.

Durch die aktive Mitarbeit in der vom Bundesfinanzministerium einberufenen Arbeitsgruppe E-Bilanz sowie die Kooperation mit dem Lehrstuhl Prof. Dr. Richter an der Universität Trier wurden bereits wichtige Grundlagen für die Umsetzung erarbeitet.

Die gegebenenfalls notwendige Erweiterung der eurodata-Kontenrahmen zum 1.1.2011 ist in jedem Fall sichergestellt.

Sobald das BMF-Schreiben in seiner endgültigen Fassung vorliegt, erhalten Sie umgehend weitere Informationen zum Thema.

Zum BMF-Schreiben vor der Verbandsanhörung