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IAB-Erweiterungen mit dem Systemupdate am 29.05.2018 (Version 1.52.5)

IAB: Mehrfachzuordnung, Rückgängigmachung, schädliche Verwendung


Mit dem Update vom 29.05.2018 erhalten Sie Erweiterungen beim Investitionsabzugsbetrag (IAB).

  • Mehrfachzuordnung:
    Mit dem heutigen Update haben Sie die Möglichkeit, mehrere Wirtschaftsgüter einem IAB zuzuordnen bzw. ein Wirtschaftsgut auf mehrere IAB zu verteilen.
    Dies gilt für Investitionsabzugsbeträge die in Wirtschaftsjahren gebildet wurden, die nach dem 31.12.2015 enden.

  • Rückgängigmachung eines IAB – Änderungen nach erstmaliger Übermittlung eines Datensatzes:
    Die Rückgängigmachung eines IAB führt ggf. zu Änderungen des Bildungsbetrages gem. § 7g Abs. 1 EStG in der E-Bilanz, EÜR bzw. KSt (Voraussetzungen siehe BMF-Schreiben vom 20.03.2017).
    Mögliche Änderungen werden systemseitig in den o. g. Bereichen vorgenommen, soweit diese noch offen sind bzw. korrigiert werden. Der korrigierte Datensatz muss erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

  • Schädliche Verwendung:
    Fälle der schädlichen Verwendung von Investitionen im Sinne des § 7g Abs. 4 EStG können programmgestützt abgebildet werden.

 

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.