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EUR-Formular / elektr. Übermittlung verlangt mehr Genauigkeit

Der Gesetzgeber erwartet nun Pflicht-Informationen, die im Papierverfahren von geringer Bedeutung waren

Kennziffervalidierungen

  • Kennziffer 100 (Art des Betriebes):
    Die Kennziffer 100 wird derzeit in edrewe aus dem Merkmal Unternehmensgegenstand übernommen. Das Feld darf aufgrund der elektronischen Übermittlung maximal 25 Zeichen enthalten
  • Kennziffer 105 (Zuordnung zur Einkunftsart):
    Die Kennziffer 105 kann derzeit in edrewe im Formular bearbeitet werden. Die Datenerfassung wird in den kommenden Wochen aber auch in den Unternehmensdaten möglich sein
  • Kennziffer 120 (Wurden im Kaldenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen?):
    Die Kennziffer 120 kann direkt im Formular bearbeitet werden.
  • Die Angaben zur Anschrift sind ebenfalls begrenzt (Ort = 29 Zeichen, Straße = 30 Zeichen).  

 

Inhaltliche Verprobungen

Mit der Einführung der elektronischen Übermittlung der EÜR wird insbesondere ein exaktes Buchen im Bereich der Anlagenverwaltung notwendig. Wurde z.B. die AfA für ein immaterielles Wirtschaftsgut nicht auf das korrekte Abschreibungskonto gebucht, wird die EÜR von der Annahmestelle abgewiesen.

Solche inhaltlichen Verprobungen der Buchhaltung durch die Finanzverwaltung werden nun mit der elektronischen Übermittlung des Kennzahlensystems leicht möglich. Eine einzige Verprobung mit negativem Ergebnis führt immer zu einer Ablehnung des gesamten Datensatzes.

 

Wenn Sie sich einen Überblick über die derzeit in edrewe verpflichtend umgesetzten 292 Feldprüfungen verschaffen wollen, klicken Sie hier