Gegenstandswerte für die Erstellung des Jahresabschlusses
Unter den Kennzahlen werden auch die Gegenstandswerte dargestellt
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses ist für die Kanzleiorganisation wichtig, dass jederzeit aktuelle Gegenstandswerte verfügbar sind.
Aus diesem Grund werden die Gegenstandswerte nach § 35 Abs. 1 StBerGebV in edbilanz transparent mitgeführt und die aktualisierten Werte der Kanzleiorganisation zur Verfügung gestellt.
Test in edbilanz
in edbilanz werden die Gegenstandswerte mit Ihren Bestandteilen unter den Kennzahlen dargestellt.