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BMF-Schreiben zur E-Bilanz veröffentlicht

Anwendungsschreibens zu § 5b EStG
  • Abschluss der Pilotphase der Finanzverwaltung

    Mit Schreiben vom 31. August 2010 hatte das BMF den Verbänden einen ersten Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Bilanz zur Anhörung übersandt. Die hierzu von den Verbänden vorgetragenen organisatorischen und technischen Bedenken, die gegen eine Einführung der E-Bilanz ab 2011 sprachen, nahm die Finanzverwaltung zum Anlass, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt auf das Jahr 2012 zu verschieben.

    Das durch die zeitliche Verschiebung gewonnene Zeitfenster nutzte die Finanzverwaltung
    - zur Durchführung einer Pilotphase und
    - zur Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs des BMF-Schreibens

    eurodata nahm aktiv am Pilotbetrieb der Finanzverwaltung zur E-Bilanz teil und konnte so wertvolle praktische Erfahrungen im Umfeld der Neuentwicklung des WEB-basierten Rechnungswesens edrewe sammeln.

 

  • Finanzverwaltung verschiebt de facto den Anwendungszeitpunkt auf Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2013 beginnen

    Gemäß Ziffer 26 des Entwurfs des Anwendungsschreibens  sind erstmals die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung 2012 (Erstjahr) in elektronischer Form zu übermitteln. Nach Ziffer 27 des Entwurfes wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Erstjahr noch nicht elektronisch übermittelt wird.

    Damit besteht de facto erst ab dem Wirtschaftsjahr 2013 eine Übermittlungspflicht.

 

BMF-Schreiben zur E-Bilanz

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