Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Eindeutige Identifikationsnummer für jeden Steuerpflichtigen

Eindeutige Identifikationsnummer für jeden Steuerpflichtigen

Die Ausgabe für nicht wirtschaftlich Tätige macht gute Fortschritte

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Vergabe eines Identifikationsmerkmals an jeden Steuerpflichtigen (IdNr) geregelt (§§ 139a – 139d AO). Die Einführung einer bundeseinheitlichen Identifikationsnummer ist Bestandteil der E-Government-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Online“ und dient der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Hiernach wird jeder natürlichen Person eine eindeutige, lebenslang gültige Identifikationsnummer zugewiesen.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat am 1. August 2008 mit dem Versand der Identifikations­nummer an natürliche Personen begonnen. Die Vergabe soll bis 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein.

Zu den Auswirkungen der IdNr im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung siehe auch den Artikel dazu im Lohn-Portal

  • Zusätzliche Identifikationsnummer für Wirtschaftlich Tätige

Wirtschaftlich Tätige erhalten – unabhängig von der Rechtsform – zusätzlich eine eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Diese beginnt mit den Buchstaben DE und wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Die W-IdNr soll künftig auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzen.

Sobald die Ausgabe der IdNr abgeschlossen ist, soll mit der Vergabe der W-IdNr begonnen werden.

Weitergehende Informationen zu dem Thema finden Sie auch unter www.identifikationsmerkmal.de