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Systemerweiterungen mit Wartung vom 22.Dezember 2015

Offenlegung: Restriktionen bei Veröffentlichungen im Rahmen von Liquidationen
Systemerweiterungen mit Wartung vom 22.Dezember 2015

Wartung

Bei Mandanten in Liquidation gab es in den vergangenen Tagen bei Offenlegungen Rückfragen direkt durch den Bundesanzeiger oder Fehlermeldungen bei der Übertragung.

Auf Anfrage beim Bundesanzeiger müssen für alle eingereichten Jahresabschlüsse vor der Liquidation die Kennzeichnung "letzter Abschluss der werbenden Gesellschaft" gesetzt werden, sobald der Bundesanzeiger von der Liquiditaion Kenntnis genommen hat. Die Kenntnis erfolgt bei der Querprüfung zum Unternehmensregister im Rahmen der Übertragung.

Aus diesem Grund wurden die Merkmale der Liquidation allgemein ermöglicht.

In diesen Fällen gehen Sie wie folgt vor:

  • Markieren Sie beim Erstellen eines Offenlegungsberichts das Merkmal "Liquidation".
  • Wählen Sie im Anschluss die Art "Jahresabschluss" aus.
  • Danach "letztes Jahr oder Vorjahre nicht in Liquidation".