E-Bilanz: Digitaler Tsunami für Buchhalter oder der richtige Einstieg in die Zukunft der E-Taxation?
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Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 4.11.2010
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Nach § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu bestimmen. Die Regelung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (§ 52 Absatz 15a EStG).
XBRL-Format wird auch in der Finanzverwaltung zum Übermittlungsstandard
Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist in Form eines XBRL-Datensatzes auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-verordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Januar 2009 (BGBl. I Seite 31), in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln.
XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Bei der Festlegung des zu übermittelnden Dateninhalts wird grundsätzlich von der HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e. V. ausgegangen.
eurodata arbeitet sowohl in der Arbeitsgruppe zur E-Bilanz als auch bei XBRL-Deutschland e.V. aktiv an den Standards mit
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit XBRL Deutschland e.V. eine „Arbeitsgruppe E-Bilanz“ gegründet, in der der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten festgelegt wird.
eurodata ist Mitglied dieser 15-köpfigen Arbeitsgruppe E-Bilanz und arbeitet aktiv an der Festlegung des Mindestumfangs mit. Im Umfeld der Neuentwicklung seiner WEB-basierten Software für das Rechnungswesen edrewe konnten bei eurodata im Praxistest bereits erste Erfahrungen mit der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz gesammelt werden.
Verbandsanhörung zum BMF-Schreiben am 11. Oktober 2010
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft üben massive Kritik an der Definition des XBRL-Datensatzes. Mit einer 30-seitigen Stellungnahme gehen die Spitzenverbände in die Verbandsanhörung zur E-Bilanz am 11.10.2010. Eine eigene Stellungnahme zur E-Bilanz haben folgende Institutionen verfasst:
- Stellungnahme zur E-Bilanz der Bundesrechtsanwaltskammer
- Stellungnahme zur E-Bilanz der Wirtschaftsprüferkammer
- Stellungnahme zur E-Bilanz des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
- Stellungnahme zur E-Bilanz der Bundessteuerberaterkammer
- Stellungnahme zur E-Bilanz des IdW
- Positionspapier zur E-Bilanz der BITKOM
Man darf gespannt sein, ob das Bundesfinanzministerium die massive Kritik der Verbände berücksichtigt.
Link-Zusammenstellung
Aufgrund der Komplexität des Themas und der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das Finanz- und Rechnungswesen aller bilanzierenden Unternehmen haben wir eine Link-Sammlung zusammengestellt:
- Kooperation eurodata / Prof. Dr. Lutz Richter
Allgemeines zur Kooperation
Aufsatz in "Der Betrieb": Richter/Kruczynski/Kurz, E-Bilanz: Ein Beitrag zum Steuerbürokratieabbau?
Aufsatz in "Betriebs-Berater": Richter/Kruczynski/Kurz, E-Bilanz: Mindestumfang der steuerlichen Deklaration nach der geplanten Taxonomie
Zusammenfassung in Haufe Online: Richter/Kruczynski/Kurz, Massive Kritik von Verbänden, Kammern und IDW an E-Bilanz
- XBRL als Schlüsseltechnologie der Kapitalmarktkommunikation
XBRL-Verein / Steuertaxonomie
- BMF-Schreiben
BMF-Schreiben zur E-Bilanz (Januar 2010)
BMF-Schreiben zur E-Bilanz (Februar 2010)Entwurf eines BMF-Schreibens zur Datensatzbeschreibung der E-Bilanz (August 2010)