Das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz MoMiG genannt – in Kraft treten.
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Neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Zur Erleichterung von Unternehmensgründungen wird mit § 5a GmbHG n.F. eine neue Variante der GmbH – die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ – geschaffen, die ohne Mindeststammkapital gegründet werden kann. Im Laufe der Geschäftstätigkeit soll das Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 EUR durch eine Ausschüttungsbegrenzung angespart werden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 EUR wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verworfen.
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Kostengünstige und unbürokratische Gründung einer Standard-GmbH
Durch die Einführung von Musterprotokollen – sog. „Gründungsset“ – sollen GmbH-Standardgründungen kostengünstig und unbürokratisch erfolgen. Des Weiteren wird die Pflicht zur Einreichung der Genehmigungsurkunden bei der Anmeldung zum Handelsregister abgeschafft.
Um GmbH-Standardgründungen (Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) zu vereinfachen, enthält die Anlage 1 des Gesetzes zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle, die wir Ihnen als Word-Dokument zur Verfügung stellen:
- Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
- Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern.
Die beiden Musterprotokolle fassen folgende drei Dokumente zusammen
- Gesellschaftsvertrag,
- Geschäftsführerbestellung und
- Gesellschafterliste -
Mehr Transparenz über Gesellschafterstruktur
Es gilt künftig nur derjenige als Gesellschafter, der in der zum Handelsregister einzureichenden Gesellschafterliste eingetragen ist. Dadurch wird die Zusammensetzung der Gesellschaft für Außenstehende transparenter. Daneben werden zahlreiche Änderungen mit dem Ziel durchgeführt, Missbräuche zu bekämpfen.